Betriebsgefahr eines abgestellten Lkw-Anhängers

In seiner Entscheidung vom 11.02.2020, Az: VI ZR 286/19 führt der BGH aus, dass auch von einem abgestellten Lkw-Anhänger eine Betriebsgefahr ausgehen kann.


Der Entscheidung liegt der Sachverhalt zugrunde, dass Mitte Januar 2018 ein abgekoppelter Sattelauflieger während eines Sturms gegen den auf dem Betriebsgelände geparkten Pkw geschoben wurde. Der BGH folgte hier der Vorinstanz, wonach es schon am Merkmal „bei dem Betrieb“ (§ 7 Abs. 1 StVG) fehlen würde, nicht und bejahte eine Betriebsgefahr.


Fazit ist, dass auch von abgestellten Kfz-Anhängern bei verursachten Schäden eine Betriebsgefahr ausgehen kann. Die bisherige in der Rechtsprechung vorliegende Tendenz, dass bei vorgenannten Fällen die Fragestellungen sich auf Deliktshaftung (Verletzung von Verkehrssicherungspflichten) abspielen würden, gilt demnach nicht mehr uneingeschränkt.



27.05.2020 gez. RA Fischer



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Andreas Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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