Unsere Kompetenzen

Handels- und Gesellschaftsrecht

Familienrecht

Verkehrsrecht

Gesellschafts- und Steuerrecht sind eng miteinander verknüpft. Wir bieten juristisch fundierte Hilfestellung in gesellschaftsrechtlichen Fragen und beraten Sie bei der Gesellschaftsgründung sowohl unter gesellschafts- als auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Wir begleiten Ihre Gesellschaft von Anfang an kompetent und zuverlässig von der Gründung über die Anmeldung beim Finanz- und Gewerbeamt bis hin zu alltäglichen zivilrechtlichen Fragestellungen aus dem Bereich des Arbeits- und Mietrechts sowie im Umgang mit Kunden oder Lieferanten.    

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes, durch Weiterentwicklung der Rechtsprechung sowie gesetzgeberische Maßnahmen ständig im Fluss befindliches Rechtsgebiet.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. In jeder Phase des Arbeitsverhältnisses, von dessen Begründung (Prüfung bzw. Gestaltung von Arbeitsverträgen) bis hin zu seiner Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbote, Sperrzeitprobleme), stehen wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als kompetenter Berater zur Seite. Soweit nötig, wenn sich ein Problem nicht außergerichtlich oder einvernehmlich lösen lässt, stehen wir Ihnen als Vertreter vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung.    

Wir beraten und vertreten sowohl Banken als auch Anleger in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Probleme mit Beteiligungen an offenen und geschlossenen Fonds, Ansprüche der Fondsgesellschaften auf Rückerstattung erfolgter Ausschüttungen, Haftpflichtansprüche in Folge von Beratungsfehlern sind ebenso Bestandteil unserer Tätigkeit, wie die Prüfung von Darlehensverträgen, Widerrufsrechten, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Bearbeitungsgebühren.    

Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.


Im Einzelnen:


  • Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Erbscheinverfahren
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen


Da viele Erbstreitigkeiten ihre Ursache darin haben, dass eine rechtzeitige Regelung der eigenen Belange unterbleibt, empfehlen wir eine vorausschauende Planung und beraten bei der Erstellung von Testament und Erbvertrag sowie bei der Möglichkeit der Gestaltung einer steuerlich begünstigenden vorweggenommenen Erbfolge.


Nach dem Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Sie bei


  • der Nachlassabwicklung
  • der Auseinandersetzung mit Miterben
  • im Streit um Pflichtteils- und Erbschaftsansprüche


Dies umfasst insbesondere die Beratung über Ihre Möglichkeiten der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und der damit verbundenen Konsequenzen, das Erbscheinverfahren und die Testamentsvollstreckung.


Rechtsanwältin Dagmar Andree ist Fachanwältin für Erbrecht in unserer Kanzlei. Als Expertin kennt sie die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und steht Ihnen mit ihrer Fachkenntnis in Sachen „Erbrecht“ zur Verfügung.


Recht des Handels unterliegt als Sonderrecht der Kaufleute eigenen Gesetzen. Im Handelsverkehr müssen Verträge und Leistungen einfach und schnell abgewickelt werden, auf Formalien wird meist verzichtet und dem Schweigen wird in Form des kaufmännischen Bestätigungsschreibens Bedeutung zugemessen. Die Verkehrsanschauung erwartet aufgrund deren Geschäftserfahrung ein selbstverantwortliches Handeln der Kaufleute und es herrscht gesteigerter Verkehrsschutz.
Die vielzähligen handelsrechtlichen Regelungen sind zudem einer ständigen internationalen Beeinflussung ausgesetzt.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in allen Fragen des Handelsrechts. Wir gestalten für Sie Verträge mit den dazugehörenden Bedingungen, ziehen für Sie Schadensersatz- und Entgeltforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.

Kunde bezahlt auch nach Ihrer mehrfachen Aufforderung nicht. Dies strapaziert Ihre Liquidität und belastet Sie mit an sich unnötigen Aufgaben. Die Forderung muss nun durchgesetzt, nötigenfalls gerichtlich geltend gemacht und häufig noch vollstreckt werden.
In Abstimmung mit Ihnen übernehmen wir für Sie die Beitreibung Ihrer Forderung und alle hierzu erforderlichen Maßnahmen.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir erstellen Mietverträge für Sie betreffend


  • Wohnraummietverhältnisse
  • Gewerbemietverhältnisse


und informieren Sie über Ihre Pflichten und Rechte als Vermieter und Mieter.


Auch die Beendigung von Mietverhältnissen, etwa durch Kündigung oder Mietaufhebungsvereinbarung bis hin zur Räumungs- und Zahlungsklage gehört zu unserem Haupttätigkeitsfeld. Schadensersatzforderungen setzen wir für Sie durch und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.


Rechtsanwältin Dagmar Andree ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei und steht Ihnen mit der erforderlichen Fachkenntnis in Sachen „Mietrecht“ zur Verfügung.

Ob Generationenwechsel oder Verkauf des Unternehmens oder des Geschäftsanteils, wir beraten Sie gerne und begleiten Sie und Ihr Unternehmen bei den Vertragsverhandlungen, der anschließenden Vertragsgestaltung und der Abwicklung  des Unternehmens- bzw. Anteilsübergangs.    

Das Verkehrsrecht betrifft uns alle, niemand ist ausgenommen, wir haben täglich damit zu tun, vom Fußgänger bis zum LKW-Fahrer.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl zivilrechtlich, was vor allem Unfallregulierungen und KFZ-Kaufverträge betrifft, aber auch bußgeldrechtlich und strafrechtlich, hier bezogen auf die verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften.
Wir übernehmen für Sie vollständig, bei teilweise oder ganz unverschuldeten Unfällen für Sie kostenneutral, die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung und beraten und informieren Sie über alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schadenspauschalen, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und setzen diese Ansprüche für Sie durch.


Für die Durchsetzung begründeter Ansprüche hat der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners die Anwaltskosten für Sie zu übernehmen. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und überprüfen Sie Grund und Höhe Ihres Schadens durch uns als Spezialisten. Wir überwachen den Zahlungseingang.
Zusätzlich holen wir für Sie Akteneinsicht ein, geben fundierte Stellungnahmen ab und verteidigen Sie außerhalb und vor Gericht gegen etwaige Vorwürfe. Gegen verhängte Maßnahmen wie Bußgeldbescheide, den Erlass eines Fahrverbotes oder die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wir nach umfassender Beratung zielorientiert und erfahren vor.
Wir arbeiten mit allen Rechtschutzversicherungen zusammen.
Eine erste Information ist in der Regel kostenfrei. Fragen Sie unverbindlich nach!


Rechtsanwalt Fischer übernimmt für Sie die Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall und setzt sich der mit der Versicherung Ihres Unfallgegners auseinander. Er prüft in Ihrem Auftrag Kfz-Kaufverträge und steht z. B. auch Fußgängern, Radfahrern oder LKW-Fahrern zur Verfügung, die verkehrsrechtliche Unterstützung benötigen. Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts können sich Rechtsratsuchende vertrauensvoll an Rechtsanwalt Fischer wenden.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen rund um Ihr Wohnungseigentum. Dies umfasst im Einzelnen


  • die Beratung, welche Rechte Ihnen als Wohnungs- oder Teileigentümer zustehen
  • die Anfechtbarkeit von Eigentümerbeschlüssen
  • die Vermeidung von Haftungsfragen im Rahmen der Teilungserklärung


Ferner stehen wir gerne dem Verwalter von Wohnanlagen beratend zur Seite.


Wir informieren über seine Befugnisse und Erfordernisse


  • für eine ordnungsgemäße Verwaltung
  • über die Kriterien für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung
  • über die Erstellung einer rechtmäßigen Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplans



Rechtsanwältin Dagmar Andree ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei und steht Ihnen mit ihren Fachkenntnissen in Sachen „Wohnungseigentumsrecht“ zur Verfügung.

Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder andere Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, und fungiert als qualifizierter Ansprechpartner, falls es um die anzuwendenden Bußgeldvorschriften geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihnen konkret ein Geschwindigkeitsverstoß, eine Überschreitung der zulässigen Lenkzeit oder die Missachtung eines Rauchverbots vorgeworfen wird.