Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich insbesondere mit Fragestellungen der Unternehmensgründung, der Veräußerung von Unternehmen-(Anteilen) oder der Umwandlung, kurzum der Organisation von Unternehmen. Das Handelsrecht mit rechtlichen Verhältnissen von Unternehmen. Das Handels-und Gesellschaftsrecht ist in allen Unternehmensphasen von entscheidender Bedeutung. Für den einzelnen Gesellschafter stehen im Vordergrund die Frage der Haftung , der Regelung der Unternehmensnachfolge und Wahrung der eigenen Interessen. Wir unterstützen Sie in enger Kooperation mit unseren Steuerexperten bei der Lösung dieser und aller im Zusammenhang auftretenden Fragestellungen wie:


- Unternehmensbewertung

-Unternehmenskauf- und Verkauf

-Gründung von Gesellschaften

-Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht

-Handelsrecht

-Umwandlungen

-Unternehmensnachfolge

-Stiftungsrecht


 umfassend , professionell und kompetent !

Unternehmensbewertung
Unternehmenskauf
und -Verkauf (M&A)
Gründung von
Gesellschaften
Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht

Unternehmensbewertung

„Bewerten heißt vergleichen“ (Moxter (1983), Seite 123). Mit dieser prägnanten Aussage formuliert Moxter das Grundprinzip einer jeden Unternehmensbewertung. Die Fragestellung, „Was ist ein Unternehmen wert?“ stellt sich gerade nicht nur bei spektakulären öffentlichkeitswirksamen Unternehmenskäufen, sondern gerade auch wenn Kleinunternehmen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, eines Zugewinnausgleich, eines Anteilskauf/-verkauf sowie allgemein eines Unternehmenskaufs bewertet werden müssen.


Zur Ermittlung der richtigen Bewertungsmethode ist es von entscheidender Bedeutung sich folgende Fragen zu stellen:


  • zu welchem Anlass wird das Unternehmen bewertet;
  • welcher Zweck ist mit der Bewertung verbunden;
  • in welcher Funktion tritt der Bewerter auf;
  • welche Grundsätze sind bei der Erstellung der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen


Zu den praktisch bedeutsamsten Bewertungszwecken zählt in jedem Fall die Ermittlung von Entscheidungswerten, von Marktwerten und von sogenannten objektivierten Unternehmenswerten nach IDWS 1.


Werte für ein Unternehmen können daher grundsätzlich auf der Basis dreier Ansatzpunkte ermittelt werden:


  • nutzenorientiert, das heißt welchen Nutzen stiftet das Unternehmen, ausgedrückt in den Nettoausschüttungen? (ertragsorientierter Ansatz)
  • marktorientiert, das heißt welche Preise werden am Markt für Vergleichsunternehmen gezahlt? (marktorientierter Ansatz)
  • kostenorientiert, das heißt welche Kosten entstehen um das Unternehmen aufzubauen? (substanzorientierter Ansatz)


Gerade vor dem Hintergrund von Nachfolgeregelungen bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ist der Frage, was ein Unternehmen wert ist, besondere und entscheidende Bedeutung beizumessen.


Es existiert gerade nicht der Wert eines Unternehmens oder das Bewertungsverfahren, sondern die Bewertung ist immer zweckabhängig.


Die Komplexität macht die Unternehmensbewertung von Unternehmen zu einem spannenden und äußerst wichtigen Thema weshalb auf die Einhaltung ordnungsgemäßer Grundsätze der Unternehmensbedeutung zu achten ist.


2. Kompetenzen 

Zusammen mit unseren Kooperationspartnern, Steuerberatern und Unternehmensberatern unterstützen wir Sie umfassen im Rahmen von bewertungsanlassbezogenen Vorgängen bei der


  • Ermittlung des Wertes Ihres Unternehmens nach dem ertragsorientierten/-marktorientierten oder substanzorientierten Verfahren
  • Bewertung von inhabergeprägten Unternehmen nach b.v.s Gesichtspunkten


Unternehmenskauf- und Verkauf (M&A)

Der Begriff des Unternehmenskaufs (englisch " Mergers and Acquisition") ist nicht exakt festgelegt. Entsprechend der Uneinheitlichkeit erfasst der Begriff in der Praxis eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen wie z.B,. den Kauf eines mittelständischen Unternehmens in Form einer Personengesellschaft im Bieterverfahren, den Kauf eines Einzelunternehmens, die bloße Übernahme von bestimmten Mitarbeitern bzw. Verträgen oder bestimmten Wirtschaftsgütern. Es sind die rechtlichen Eigenheiten der verschiedenen Transaktionsformen  "Share-Deal" oder "Asset-Deal" zu beachten. Unabhängig davon ob ein ganzes Unternehmen, ein Anteil oder lediglich einzelne Wirtschaftsgüter erworben werden, muss jede Transaktion einzelfallbezogen und sorgfältig geprüft und aufgearbeitet werden. Für Ihren wirtschaftlichen Erfolg stehen wir Ihnen hier sehr gerne zur Verfügung - Wenden Sie sich unverbindlich und vertrauensvoll an uns !

Gründung von Gesellschaften

Der Aufwand einer Gesellschaftsgründung richtet sich im Wesentlichen danach, welche Gesellschaftsform gewählt wird.

Die am besten geeignete Rechtsform hängt wiederum vom verfolgten Zwecken ab. Als maßgebende Faktoren in der Praxis stehen hier die Fragstellungen der Aufbringung des Kapitals, der persönlichen Haftung des Gesellschafters , steuerliche Gestaltungen sowie Publizitätspflichten im Vordergrund. Wir führen Sie hier kompetent durch den gesamten Gründungsablauf und bilden Ihre Interessen in dem zu gestaltenden Gesellschaftsvertrag ab.

Gesellschaftrecht / Vertragsrecht

Bei einer Gesellschaft handelt es sich um einen privaten Zusammenschluss von Personen auf rechtsgeschäftlicher Grundlage zur gemeinsamen Zweckverfolgung. Gerade aufgrund des abänderbaren Charakters der gesetzlichen Vorschriften, ist die Ausgestaltung der vertraglichen Grundlage einer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung, um insbesondere im Streitfall auf eine klare Regelung rechtssicher zurückgreifen zu können. Fehlerhafte Vertragsklauseln können im schlechtesten Falle zu hohen Vermögensverlusten oder Haftungsproblematiken führen.  Wir stehen Ihnen daher bereits vor Gründung, bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vertragsgrundlage und darüber hinaus bei der Erstellung von Vertragswerken im gesamten geschäftlichen Spektrum wie Berater-, Dienstleister- , Lieferanten- und Franchiseverträgen mit Rat und Tat sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an !

Handelsrecht
Umwandlungen
(M&A)
Unternehmensnachfolge
Stiftungsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht für Kaufleute. Zentraler Anknüpfungspunkt ist die Kaufmannseigenschaft. Das Handelsrecht unterstützt durch Rechtsklarheit, Publizität (Handelsregister), Vertrauensschutz und rasche Abwicklung von Rechtsgeschäften den Wirtschaftsverkehr. Zum Handelsrecht zählen insbesondere das Recht der Kaufleute, Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften. Besondere Expertise  bieten wir im Rahmen des Handelsvertreterrecht an. Hier stehen u.a. Streitigkeiten von Zahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen von Provisionen im Fokus.

Umwandlungen

Der Begriff "Umwandlung" taucht sowohl im Gesellschafts- als auch im Steuerrecht auf, besitzt jedoch keine gesetzliche Definition. Allgemein lässt sich der Begriff als Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit in eine andere Rechtsform beschreiben. In Betracht kommen die Einzel- als auch die Universalsukzession. Durch das Umwandlungsgesetz kann hierbei der aufwendige Weg der Einzelübertragung vermieden werden. Im UmwG sind die wichtigsten Fälle der Übertragung von Vermögen durch


- Verschmelzung

- Spaltung

- Vermögensübertragung


festgeschrieben.


Die Regelungen und Aufzählungen in § 1 UmwG sind hierbei zwingend und abschließend. 

Das UmwG hat zur Folge, dass es im Fall der Umwandlung ohne hohen administrativen Aufwand Übertragungen im Wege der Universalsukzession ermöglicht.


Nachdem Umwandlungen steuerrechtlich veräußerungsgleiche Vorgänge darstellen, beraten wir Sie in Fragen der Umwandlung ganzheitlich in enger Kooperation mit unseren Steuerexperten.

Unternehmensnachfolge

Der Begriff Unternehmensnachfolge umfasst den Nachfolgeprozess, seine Voraussetzungen, Ziele und Eigenheiten.[1]

 

Diese sehr allgemeine Definition des zugrundeliegenden Wikipedia-Eintrages beschreibt jedoch sehr anschaulich, wie weit das Feld der sog. Unternehmensnachfolge reicht.

 

Aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung führten in Folge der Erbschaftsteuerreform zu teilweise gravierenden Änderungen der bisherigen Praxis bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen, insbesondere bei Familien geführten Unternehmen ist auf die haftungsrechtlichen Aspekte hinzuweisen, die kraft Berufsordnung jeden Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar oder sonstige Berufsträger betreffen, die aus Gründen der Haftung gezwungen sind, sich mit den Neuregelungen zu befassen.


In erster Linie jedoch treffen die Neuregelungen in besonderem Maße den Mittelstand der deutschen Wirtschaft, genauer gesagt, die zahllosen Familienunternehmen. Zahlreiche Ausnahmeregelungen, die der Gesetzgeber zum Schutz des Mittelstandes im Zuge der Neuregelungen implementierte, machen die Rechtslage schwer durchschaubar, gehen ins Leere, oder sind aufgrund der Erbschaftsteuerreform äußerst risikoreich und interpretationsbedürftig bzw. -fähig, da auf keine gefestigte Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann.


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensnachfolge

Stiftungsrecht

Bei dem Stiftungsrecht handelt es sich um ein Spezialrechtsgebiet, was insbesondere spezielle Kenntnisse im Privatrecht erfordert. So verbergen sich hinter den einschlägigen §§ 80 bis 88 BGB vielfältige Möglichkeiten bei der Gestaltung von Stiftungsmodellen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Unternehmensnachfolge erfreut sich die Stiftungsmodellvariante, nicht zuletzt auch aufgrund der Erbschafsteuerreform 2016, wachsender Beliebtheit.


Wir helfen und unterstützen bei der Gestaltung und Entwicklung maßgeschneiderter individueller Stiftungsgestaltungen, die Ihre Interessen abbilden. Selbstverständlich erfolgt die Bearbeitung interdisziplinär mit unseren Steuerkooperationspartnern.

Ihr Rechtsanwalt zu diesem Schwerpunkt:

Andreas Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Master of Business Administration (MBA)
Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Verkehrsrecht
  • Zivil- und Gesellschaftsrecht