Familienrecht

Wir vertreten Sie in allen familienrechtlichen Themen gerichtlich und außergerichtlich. 

Dazu gehören Fragen zu Trennung und Scheidung, welche sich in der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben. 

  

Schwerpunkte bilden folgende Themengebiete:


  • Ehescheidung
  • Prüfung von Unterhalts- und Vermögensansprüchen
  • Sorge- und Umgangsregelung für Kinder
  • Fragen des Vermögensausgleiches
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Unternehmensbewertung im Zuge von ehelichen Vermögensauseinandersetzungen
  • Erstellung von Eheverträgen zu Beginn und während der Ehe
  • Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
Scheidung
Online-Scheidung
Vermögensauseinander-setzung / Zugewinn
Ehevertrag / Scheidungs-
folgenvereinbarung

Scheidung

Die Ehescheidung ist gemäß § 1564 BGB/§ 15 LPartG die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch richterliche Entscheidung. Damit einhergehend stellen sich rechtliche, emotionale als auch wirtschaftliche Herausforderungen, bei denen wir fundierte rechtliche Betreuung und Hilfestellung liefern. In kaum einem anderen Reichsgebiet bedarf es mehr Fingerspitzengefühl, um auf die Sorgen und Nöte unserer Mandanten einzugehen.

Vermögensauseinandersetzung / Zugewinn

                   

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Abweichend hiervon können andere Güterstände wie, Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft gestaltet werden.


Eine Vermögensauseinandersetzung findet grundsätzlich beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Zusammenhang mit der Ehescheidung statt.


Wir betreuen und unterstützen bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens unter Berücksichtigung von Erbschaften, Schenkungen, vorzeitigem Ausgleich, Bewertung von Unternehmen, weiterer Vermögensgegenstände und Preisindex.

Ehevertrag / Scheidungsfolgevereinbarung

Sowohl Scheidung- als auch ehevertragliche Vereinbarungen dienen dem Zweck, finanzielle und rechtliche Folgen für den Fall der Trennung und Scheidung einvernehmlich zwischen den Partnern zu regeln. Hierbei können sämtliche hiermit in Zusammenhang stehende Fragstellungen wie,  wer zieht aus ?; Wer betreut die Kinder ?; Wie und in welcher Form ist das Vermögen aufzuteilen ?; Wer zahlt wieviel und wie lange Unterhalt ?, etc. zur Vermeidung unnötiger Streitigkeiten im Vorfeld geregelt werden. Gerade, weil es um einen äußerst vielschichtigen und komplexen Regelungsgegenstand geht, ist die Erstellung entsprechender rechtsverbindlicher Regelungen bzw. die Kontrolle bestehender Regelungen für die persönliche Interessenlage von entscheidender Bedeutung.  Als Familienexperten helfen wir Ihnen hierbei mit ganzem Einsatz !

Unterhalt
Kindschaftssache
Zuweisung
Ehewohnung / Kfz
Gewaltschutz

Unterhalt

Beim Unterhalt ist zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt zu unterscheiden.


Während der Dauer des Getrenntlebens besteht zunächst ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt für einen bedürftigen Ehegatten. Je länger die Trennung andauert, desto eher ist eine gesteigerte Eigenverantwortung zu bejahen. Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung. Nachehelicher Ehegattenunterhalt wird nur in bestimmten Fällen und ggf. nur für eine begrenzte Zeit gewährt.

Der zu zahlende kindesunterhalt berechnet sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle und der Leistungsfähigkeit des nicht betreuenden Elternteils


Wir berechnen für Sie die Höhe des zu gewährenden Unterhalts und begleiten Sie aktiv bei der Durchsetzung des Unterhalts sowie der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Kindschaftssache

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Pflege, Erziehung und Aufenthaltsbestimmungsrecht), die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. 


Bei Kindeswohlgefährdungen, kann gerichtlich von der gemeinsamen elterlichen Sorge abgewichen werden.

Leben die Eltern getrennt, so hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Auch hier ist wieder das Kindeswohl maßgebend.


Sehr gerne betreuen und begleiten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte in Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgang)

Zuweisung Ehewohnung / KFZ

Trennen sich Eheleute, dann geschieht das meist auch in der Weise, dass ein Ehegatte aus der Ehewohnung auszieht und der andere dort verbleibt. In der Folge der Trennung und der Scheidung stellt sich dann immer die Frage, was mit der Ehewohnung geschieht.


Ein getrennt lebender Ehegatte kann von dem anderen die Zuweisung der Ehewohnung verlangen, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Wichtig hierbei ist, dass es nicht darauf ankommt, in wessen Eigentum die Ehewohnung steht bzw. wer Mieter ist.


Wir beraten und unterstützen Sie umfassend über Ihre Erfolgsaussichten der Ehewohnungszuweisung bzw. bei der Abwehr solcher Anträge. 

Gewaltschutz

Der Gewaltschutz ist anders als bei Ermittlungen und Maßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft ein Instrument der Zivilgerichte, um Opfer von Misshandlung, Körperverletzung und Stalking nachhaltig zu schützen.


Mithilfe des Gewaltschutzes können sämtliche denkbare Schutzanordnungen durch ein Gericht getroffen werden.  


Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt, 

1.
die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2.
sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3.
zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
4.
Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5.
Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen.

(§ 1 Abs. 1 GewschG)


Das Gericht kann ebenfalls anorden, dass der Täter dem Opfer die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen hat (§ 2 GewschG).


Das GewschG stellt insoweit ein praktikables vollstreckbares Instrument dar, um Opfer vor Übergriffen aller Art wirksam zu schützen.  


Scheuen Sie sich nicht hier Ihre Rechte einzufordern. Wir helfen !

Ihr Rechtsanwalt zu diesem Schwerpunkt:

Dagmar Andree

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht


Profil:

  • geboren 1966
  • verheiratet, zwei Kinder
  • Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht und Erbrecht
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Andreas Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Master of Business Administration (MBA)
Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Verkehrsrecht
  • Zivil- und Gesellschaftsrecht