Kein Anspruch auf Auszahlung des Kapitalkontos

Eine Zahlungsklage eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters auf Auszahlung eines Guthabens des Gesellschafterkapitalkontos ist aufgrund der Durchsetzungssperre unbegründet.


Der „Abfindungsanspruch“ des ausgeschiedenen Gesellschafters hat sich vielmehr auf das sich aus einer Auseinandersetzungsrechnung ergebende Auseinandersetzungsguthaben zu richten.


Die Klage ist daher auf die Feststellung zu richten, dass die entsprechende Forderung des ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird.


gez. RA Fischer / 25.03.2020

 

Ihr Rechtsanwalt zu diesem Schwerpunkt:

Andreas Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Master of Business Administration (MBA)
Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
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  • Zivil- und Gesellschaftsrecht