Ulrich Nittmann

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsrecht
  • Bank- & Kapitalmarktrecht
  • Handelsrecht
  • Inkasso


Profil:

  • geboren 1960
  • verheiratet, zwei Kinder
  • Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht 
  • Mitglied im Ausschuss des Haus- Grundeigentümerverein Ulm

Beruflicher Werdegang

                                                                    

1981-1987          
Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg
1987-1989Referendariat am Landgericht Augsburg
1989Zulassung als Rechtsanwalt
2001Fachanwalt für Arbeitsrecht
2015Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes, durch Weiterentwicklung der Rechtsprechung sowie gesetzgeberische Maßnahmen ständig im Fluss befindliches Rechtsgebiet.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. In jeder Phase des Arbeitsverhältnisses, von dessen Begründung (Prüfung bzw. Gestaltung von Arbeitsverträgen) bis hin zu seiner Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Befristung, Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbote, Sperrzeitprobleme), stehen wir Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als kompetenter Berater zur Seite. Soweit nötig, wenn sich ein Problem nicht außergerichtlich oder einvernehmlich lösen lässt, stehen wir Ihnen als Vertreter vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung.    

Wir beraten und vertreten sowohl Banken als auch Anleger in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Probleme mit Beteiligungen an offenen und geschlossenen Fonds, Ansprüche der Fondsgesellschaften auf Rückerstattung erfolgter Ausschüttungen, Haftpflichtansprüche in Folge von Beratungsfehlern sind ebenso Bestandteil unserer Tätigkeit, wie die Prüfung von Darlehensverträgen, Widerrufsrechten, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Bearbeitungsgebühren.    

Recht des Handels unterliegt als Sonderrecht der Kaufleute eigenen Gesetzen. Im Handelsverkehr müssen Verträge und Leistungen einfach und schnell abgewickelt werden, auf Formalien wird meist verzichtet und dem Schweigen wird in Form des kaufmännischen Bestätigungsschreibens Bedeutung zugemessen. Die Verkehrsanschauung erwartet aufgrund deren Geschäftserfahrung ein selbstverantwortliches Handeln der Kaufleute und es herrscht gesteigerter Verkehrsschutz.
Die vielzähligen handelsrechtlichen Regelungen sind zudem einer ständigen internationalen Beeinflussung ausgesetzt.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich sowie gerichtlich in allen Fragen des Handelsrechts. Wir gestalten für Sie Verträge mit den dazugehörenden Bedingungen, ziehen für Sie Schadensersatz- und Entgeltforderungen ein und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.

Kunde bezahlt auch nach Ihrer mehrfachen Aufforderung nicht. Dies strapaziert Ihre Liquidität und belastet Sie mit an sich unnötigen Aufgaben. Die Forderung muss nun durchgesetzt, nötigenfalls gerichtlich geltend gemacht und häufig noch vollstreckt werden.
In Abstimmung mit Ihnen übernehmen wir für Sie die Beitreibung Ihrer Forderung und alle hierzu erforderlichen Maßnahmen.