Grundlagen zur Unternehmensbewertung nach den DCF-Verfahren

In der Bewertungspraxis haben sich einige unterschiedliche Ausprägungen von DCF-Verfahren herausgebildet. Diese unterscheiden sich im Aufbau der Berechnung des Unternehmenswertes. Die Grundidee, dass grundsätzlich die Eigenkapitalkosten marktlich orientiert ermitteln werden, ist allen Ausprägungen von DCF-Verfahren gemein. Unterschiedlich ist, welcher Zahlungsstrom der Bewertung zugrunde zu legen ist.



1. Nettoverfahren (Equity-Ansatz, Flow-to-Equity)

Bei diesem Verfahren werden wie beim Ertragswertverfahren die Zahlungsüberschüsse, die an die Eigenkapitalgeber gehen, mit dem Eigenkapitalzinssatz bewertet.


Es sind bei diesem Verfahren keine weiteren Zwischenschritte erforderlich.


Der Unterschied zum Ertragswertverfahren besteht lediglich darin, dass die Eigenkapitalkosten kapitalmarktorientiert abgeleitet werden.



2. Bruttoverfahren (Entity-Ansatz)

Bei diesem Verfahren wird auf erster Stufe der Wert der Aktivseite ermittelt.


Dazu wird der Zahlungsüberschuss, den das Unternehmen finanzierungsunabhängig erwirtschaftet (Free-Cashflow), mit einem Mischzinssatz abgezinst (WACC).


Auf zweiter Stufe wird von diesem Wert der Aktivseite (Marktwert des Gesamtkapitals) der Marktwert des Fremdkapitals subtrahiert, um zum gesuchten Marktwert des Eigenkapitals zu gelangen.



3. APV-Verfahren 

Bei dieser Methode wird zuerst fiktiv ausgegangen, dass das Unternehmen ausschließlich eigenfinanziert ist. Auf Basis dieser Fiktion wird zuerst der Wert der Aktivseite durch Diskontierung des Unternehmenszahlungsstromes mit einem Eigenkapitalzinssatz ermittelt, dann wird berücksichtigt, dass sich durch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen (TEX-Shield) ein Vorteil im Vergleich zur reinen Eigenfinanzierung ergibt. Zur Berechnung des Marktwerts des Gesamtkapitals ist der Barwert dieses Steuervorteils dem Marktwert des fiktiv eigenfinanziert Unternehmens zuzurechnen. Anschließend ist der Marktwert des Fremdkapitals abzuziehen.

Ihr Rechtsanwalt zu diesem Schwerpunkt:

Andreas Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Master of Business Administration (MBA)
Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Verkehrsrecht
  • Zivil- und Gesellschaftsrecht